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Optimale Sicherheit und Verträglichkeit Ihrer Arzneimittel
Passt denn z. B. das Grippemittel zu Ihren anderen Medikamenten?
Wir können sofort kontrollieren, ob sich Ihr Medikament mit den Mitteln verträgt, die Sie aktuell einnehmen oder schon vor längerer Zeit bei uns gekauft haben.
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Wir wissen stets, ob und wann Sie "befreit" sind
Bei uns brauchen Sie Ihren Befreiungsausweis nur einmal für den Rest des Jahres mitbringen.
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Auflistung Ihrer Zuzahlungen für Ihre Krankenkasse
Ihre Rezeptzuzahlungen werden in der Burg-Apotheke erfasst. Auf Wunsch erhalten Sie jederzeit eine Auflistung Ihrer Zuzahlungen als Nachweis für Ihre Krankenkasse. Hier können Sie unter Umständen Geld sparen und sich bei bestimmten Voraussetzungen von der Rezeptzuzahlung befreien lassen.
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Jahresabrechnung für das Finanzamt
Am Jahresende erhalten Sie auf Anforderung eine Jahresmittelquittung mit einer Aufstellung sämtlicher Ausgaben für selbstgekaufte Medikamente und geleistete Zuzahlungen. Diese kann beim Finanzamt zum Nachweis außergewöhnlicher Belastungen dienen.
Das Sammeln und Aufbewahren von Einzelbelegen und Quittungsheften entfällt!
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Kontinuität
Wir wissen welches Hustenmittel Ihnen im letzten Winter gut geholfen hat - oder welchen Lichtschutzfaktor Ihr Sonnenschutzmittel hatte.
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3% Sofortrabatt
3% Sofortrabatt auf alle nicht apothekenpflichtigen Waren aus dem Selbstbedienungssortiment wie z. B. Körperpflege, Kosmetik, Inkontinenzartikel, Medizintechnik, Bonbons, Zahnpflege und vieles mehr.
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Ihre Kundenkarte aus der Burg-Apotheke ist für Sie kostenlos
Sie können gleich hier den Antrag für die Kundenkarte herunterladen, ausdrucken und ausfüllen und beim nächsten Einkauf in der Burg-Apotheke abgeben.
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